Expertentipp

Familienrecht: Düsseldorfer Tabelle 2020

Familienrecht

Ich weise darauf hin, dass seit 1. Januar 2020 eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht ist. Daraus ergeben sich wieder Erhöhungen für die Unterhaltsbeträge für die Kinder. Solange man diese aber nicht geltend macht, werden diese nicht automatisch fällig. Es wird also empfohlen, die Unterhaltspflichtigen entsprechend aufzufordern. Den Unterhaltspflichtigen empfehle ich, sich auf diese Änderungen einzustellen.