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In einer neuen Entscheidung des Amtsgericht Kassel Familiengericht hat dieses einen in einem Ehevertrag geschlossenen Unterhaltsverzicht f\u00fcr wirksam gehalten, weil durch die konkrete Vereinbarung eine unzumutbare Benachteiligung der Ehefrau nicht festgestellt werden konnte. Ma\u00dfgeblich war, dass zu Ehebeginn der Ehemann aufgrund von Verbindlichkeiten und Unterhaltspflichten gegen\u00fcber Kindern aus einer fr\u00fcheren Ich weise darauf hin, dass seit 1. Januar 2017 eine neue D\u00fcsseldorfer Tabelle ver\u00f6ffentlicht ist. Daraus ergeben sich wieder Erh\u00f6hungen f\u00fcr die Unterhaltsbetr\u00e4ge f\u00fcr die Kinder. Solange man diese aber nicht geltend macht, werden diese nicht automatisch f\u00e4llig. Es wird also empfohlen die Unterhaltspflichtigen entsprechend aufzufordern. Den Unterhaltspflichtigen empfehle ich
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